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Wege durch die Zeit ins 21. Jahrhundert


Fünf Gelübde und sechs Avashyakas

-- Grundzüge der Jaina-Ethik --

Prof. Dr. Klaus Bruhn


Redaktion: Carla Geerdes

Einleitung
Avashyaka1
Avashyaka2
Avashyaka3
Avashyaka4
Avashyaka5
Avashyaka6
Erloesung
Resumee
Postskript
Literatur


Avashyaka VI: Pratyakhyana

Der Titel pratyakhyana(Entsagen) ist abgeleitet von pratyakhyati ("er entsagt"). Dieses Verb wird unter anderem in Verbindung mit den Fünf Gelübden gebraucht ("er entsagt dem Töten ..."). Wie wir wissen (Einleitung und Avashyaka IV), sind diese fünf Grundregeln nicht als Gebote formuliert, sondern als Gelübde (Inhalt: Gebotserfüllung) und als Reuebekundungen (Inhalt: Nicht-Erfüllung). Das Pratyakhyana-Kapitel enthält nun die zwölffache Ethik für den Laien, bei der die Fünf Kleinen Gelübde den Anfang bilden, und es enthält daneben eine Reihe von Fastenregeln. Das Verb pratyakhyati wird sowohl bei den Fünf Laiengelübden als auch bei den Fastenregeln verwandt.

Uns geht es hier vornehmlich um die Fünf Kleinen Gelübde. Das genaue Verhältnis der Kleinen (leichteren) Gelübde für den Laien zu den entsprechenden Großen (schwereren) Gelübden für den Mönch braucht nicht festgelegt zu werden. Eine zusätzliche Position aus der Laienethik (Spenden von Almosen) wird am Schluß Erwähnung finden.

Wir geben links die traditionellen Kurzdefinitionen in deutscher Übersetzung und halten uns sonst -- rechte Seite -- an die Erläuterung der Laienfassungen durch die Übertretungspentaden(fünf Formen der Übertretung bei jedem Gelübde). Diese Übertretungspentaden können in Relation zu den Kurzdefinitionen als eine Art Katechismus angesehen werden. Sie demonstrieren aber darüber hinaus das breite ethische Spektrum10 der Jaina Dogmatik. Da die Übertretungspentaden sehr konkret sind, wird die ausschließliche Ausrichtung auf Männer -- in der Formulierung, nicht in der allgemeinen Intention -- sehr deutlich.

Die einschlägigen Texte wie das Avashyaka-Sutra übernehmen die <rechte> Seite nahezu wörtlich aus einem frühkanonischen Text und geben auf der <linken> Seite eine mehr oder weniger ausführliche Behandlung nach eigenem Ansatz. Im Pratyakhyana-Abschnitt des Avashyaka-Sutra ist die <linke> Seite nicht sehr inhaltsreich und kann deswegen im Folgenden auf die Übersetzung der Kurzdefinitionen reduziert werden. Die Bezeichnung "grob" bei den ersten drei Gelübden steht für den Unterschied gegenüber den bei eins bis drei gleichlautenden Mönchsgelübden: Der Laie entsagt im Gegensatz zum Mönch nicht allen möglichen Verstößen, sondern nur allen möglichen "groben", d.h. schwerwiegenden Verstößen.

 

Das Gelübde

Nr. (i)

Die Übertretungen

Der Jaina-Laie entsagt jedwedem "groben" Töten von Lebewesen.

 

Festbinden

 

Schlagen / Peitschen

 

Schneiden / Durchbohren

 

Überladen

 

Entziehen von Nahrung und Wasser.

 

Das Erste Gelübde ist allgemein gesprochen das Gelübde der Ahimsa. Die Terminologie ist freilich nicht einheitlich. Es finden sich neben "Ahimsa" auch andere Ausdrücke, und vom Wortlaut her ist meist nicht klar, ob von Nichttöten allein oder sowohl von Nichttöten als auch von Nichtverletzen die Rede ist. Das Avashyaka-Sutra benutzt <links> ein Wort in der klaren Bedeutung "Nicht-Töten", während es <rechts> von Nicht-Verletzen, und nur von Nicht-Verletzen spricht. Wie immer der Ausdruck im Einzelfall lautete, gemeint war wohl mit den Standardvokabeln (Himsa usw.) immer beides. Des weiteren handelt die erste Pentas nur von Tieren (und da wiederum nur von Haustieren), während Menschen erst von späteren Autoren einbezogen werden. Zweifellos versteht sich die Ahimsa gegenüber Menschen in einer stark monastisch geprägten Gemeinschaft mehr oder weniger von selbst, so daß der speziellen Erwähnung keine besondere Bedeutung beigemessen wird. Im übrigen war die Ahimsa für den Laien in erster Linie eine Frage der Speisegebote. Alle erdenklichen Dinge (Fleisch, Alkohol, Honig . . .) durften aus Gründen der Ahimsa nicht gegessen werden, ohne daß dabei immer ganz klar war, welche Lebewesen auf welche Weise zu Schaden kommen konnten. Diese Regeln hat der frühkanonische Autor der Übertretungen an anderen Stellen seiner Laienethik berücksichtigt, ohne rechte Klarheit zu schaffen. Die spätere Tradition behandelt sie dagegen in großer Ausführlichkeit und Deutlichkeit. Der Laie entsagt im übrigen nur dem "groben" Töten, sofern er auf die spekulativen kleinsten Lebewesen (die Elemente) keine Rücksicht zu nehmen braucht.

Beim Mönch schließlich (Ahimsa als 'Großes Gelübde') gibt es über die Speisegebote hinaus noch zahllose Regeln, die dem Schutz aller Lebewesen, von denen oben im Pratikramana-Abschnitt die Rede war, dienen. Der Mönch ist auf Schritt und Tritt mit der Gefahr, Lebendes zu töten, konfrontiert. Der ganze Kosmos 'lebt', aber nicht im vagen Sinne von Allbeseelung, sondern im Sinne der Präsenz unzähliger, bald systematisch, bald unsystematisch beschriebener spekulativer oder aber realer beseelter Einzelwesen.

 

Das Gelübde

Nr. (ii)

Die Übertretungen

Der Jaina-Laie entsagt jedweder "grober" unwahrer Rede.

 

Falsche Anschuldigungen in aggressiver Form

 

Falsche Anschuldigungen hinter dem Rücken des anderen 

 

Weitergabe vertraulicher Mitteilungen, die einem die Ehefrau gemacht hat

 

Falsche Rede

 

Urkundenfälschung.

Die Übertretungen deuten bereits an, daß es um Unwahrheit im weitesten Sinne geht. Der Jaina-Überlieferung ist darüber hinaus zu entnehmen, daß die menschliche Kommunikation überhaupt auf den Prüfstand gestellt werden soll. Die einschlägigen Äußerungen gehören bald zur Behandlung des 2. Gelübdes und sind bald Teil einer allgemeinen 'Philosophie der Rede', die in gleicher Weise für den Mönch und den Laien gilt. Wichtig ist dabei unter anderem auch das Vermeiden von unfreundlicher und böswilliger Rede. Ebenso wie die Ahimsa ist diese Philosophie der Rede eng mit gleichzeitigen anderen indischen Vorstellungen verknüpft (Macht der Wahrheit in unterschiedlichen Zusammenhängen).

Das Gelübde

Nr. (iii)

Die Übertretungen

Der Jaina-Laie entsagt jedweder "grober" Aneignung von nicht Gegebenen.

 

 

Aneignung von gestohlenem Gut  

 

Beschäftigung von Dieben  

 

Schmuggel (?)

 

Verwendung falscher Maße und Gewichte  

 

Handel mit gefälschten Waren.  

 

 

Das Gelübde

Nr. (iv)

Die Übertretungen

Der Jaina-Laie entsagt dem Kontakt mit fremden Frauen und bescheidet sich mit seiner Ehefrau.

 

Verkehr mit einer ... (?) Frau

 

Verkehr mit einer ... (?) Frau

 

Flirt / sexuelle Kontakte (mit anderen Frauen)

 

Arrangieren von Heiraten anderer

 

Übermäßige sexuelle Begehrlichkeit.

 

 

Die ersten beiden Rubriken zielen mit unklaren Bezeichnungen auf Frauen in zwei verschiedenen sozialen Kategorien (Prostituierte ... ? andere ... ?).

 

Das Gelübde

Nr. (v)

Die Übertretungen

Der Jaina-Laie entsagt unbegrenztem Besitz und begrenzt seine Wünsche.

 

Übermäßiger Besitz von Land und Häusern

 

Übermäßiger Besitz von Gold und Geld (?)

 

Übermäßiger Besitz von Mensch und Vieh

 

Übermäßiger Besitz von Geld und Getreide

 

Übermäßiger Besitz von Metallgeräten.

 

Von den verbleibenden sieben Teilen der zwölffachen Laienethik erwähnen wir nur das Gebot, den Mönchen Almosen zu spenden. Um die volle Bedeutung dieses Gebotes zu erkennen, müssen wir bedenken, daß der Mönch wegen der rigiden Ahimsa gänzlich auf die Versorgung durch die Laien angewiesen ist und ohne diese überhaupt nicht leben kann. Almosenspenden sichern dem Jaina-Laien im übrigen großes religiöses Verdienst, eine aus jainistischer Sicht (Ahimsa, Askese...) etwas aus dem Rahmen fallende Art von Verdienst, die einmal die zwischenmenschlichen Beziehungen zu ihrem Recht kommen läßt.

Es ist kaum möglich, von den kleinen Gelübden oder den Anuvratas zu sprechen, ohne des kürzlich verstorbenen Jaina-Geistlichen ACHARYA TULSI(1914-1997) zu gedenken, der 1949 das sogenannte Anuvrat Movement ins Leben gerufen hat. Vgl.: "Anuvrat. A Code of Conduct for Building a Healthy Society"(1995). Natürlich waren die alten Textgrundlagen für die Anuvratas sehr begrenzt (wir sahen es gerade), aber ACHARYA TULSI hat in zahllosen Predigten und Veröffentlichungen seine eigene Sprache entwickelt und dabei bewußt, oder ohne es zu wissen, an die Sprache der Übertretungspentaden angeknüpft ("I will not wilfully kill any innocent creature / *I will not commit suicide / *I will not commit foeticide"11: 1995). Auf der einen Seite handelt es sich um einen Vorstoß mit geringer Wirkung, der mit einem "internationalist western-style peace-movement" (P. DUNDAS) verglichen worden ist. Auf der anderen Seite zeigt die Rückbesinnung auf die fünf Anuvratas den Mut zur Konkretionund zur Offenheit. Die Äußerungen des ACHARYASwerfen ein Schlaglicht auf viele aktuelle und in Indien nicht immer in dieser Deutlichkeit gesehene Probleme.

 
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10Beim Studium der indischen religiösen Traditionen werden die Ethiken meist als Teil des Gesamtsystems, speziell des Erlösungsweges gesehen. Die Begrifflichkeit der indischen Traditionen bietet auch keinen besonderen Anreiz, die Ethiken aus dem Komplex der jeweiligen Lehre herauszuisolieren. Die Laienethik der Jainas nimmt hier jedoch eine Sonderstellung ein, sofern sie ein geschlossenes Korpus bildet. Insgesamt liefert die Jaina-Tradition einen guten Ausgangspunkt für systematische Studien zur indischen Ethik.
11Dies kann eine Anspielung auf die in Indien jetzt häufige Abtreibung weiblicher Föten einschließen.
 

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