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Wege durch die Zeit ins 21. Jahrhundert


Einige internationale Reaktionen auf ethische Fragen und Fragen der Menschenrechte, die als Reaktion auf das reproduktive Klonen von Menschen entstanden sind

Vortrag in der Seminarreihe 'Ethische und moralische Auswirkungen neuer Technologien, insbesondere der Genforschung'

Sev S. Fluss
Sonderberater des Generalsekretärs des Rates der Internationalen Organisationen der Medizinwissenschaften, WHO, Genf

 
Übersetzung: Dr. Katerina Wolf
Redaktion: Carla Geerdes 

Biologie
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Ökonomie

 

1. Einleitung

1.1. Mit Ausnahme von der Geburt Louise Browns vor 20 Jahren hat vermutlich kein Ergebnis biologischer Forschung so viel internationale Aufmerksamkeit erregt wie der am 23. Februar 1997 im Londoner Observer veröffentlichte Bericht über das erfolgreiche Klonen eines Schafes durch die nukleare Übertragung somatischer Zellen. Die Geschichte Dollys und die darauf geäußerten Reaktionen in den USA sind Inhalt von Cloning Human Beeings (das Klonen von Lebewesen), einem im Jahre 1997 erschienenen und an Präsident Clinton adressierten Bericht, der u.a. auch Vorschläge der nationalen Bio-Ethischen Beratungskommission enthält.

1.2 Gelehrte der Universität von Montreal (insbesondere Le Bris und Hirtle)haben einen vergleichenden Überblick über die internationalen und nationalen Reaktionen auf dieses Ereignis, ebenso wie über die neuen Möglichkeiten, die sich hierdurch für das Klonen von Lebewesen ergeben, vorbereitet. In diesem Bericht werden nur die internationalen Reaktionen präsentiert. Hierbei haben wir uns im wesentlichen an eine chronologische Struktur (siehe Anhang 1) gehalten und wir hoffen, daß wir demonstrieren können, daß diese weniger als monolithisch sind. Der kanadische Bericht vom 30 Mai 1997 (siehe Paragraph 5.1) ist hervorragend dokumentiert und der gegenwärtige Vortrag ( auf den wir uns selbstverständlich in allen zukünftigen Publikationen berufen werden) will die Situation, so wie sie Anfang August 1998 war, darlegen.

2. Februar - Juni 1997

2.1.Äußerungen des Generaldirektors der UNESCO vom 24 und 28 Februar 1997, des Generalsekretärs des Europarates vom 25. Februar 1997 und des Generaldirektors des WHO vom 11. März 1997 stellen zweifelsohne die ersten internationalen Reaktionen auf dieses Ereignis dar; sie sprechen sich übereinstimmend gegen das Klonen von Lebewesen aus. Am 12. März 1997 hat das Europäische Parlament eine Resolution gegen das Klonen erlassen; sie enthielt 9 einleitende und 16 maßgebende Paragraphen. Einer dieser Paragraphen rief zu einem 'weltweiten Verbot des Klonens von Lebewesens' auf. Ein anderer rief die Europäische Kommission dazu auf, jegliche finanzielle Unterstützung der Klon-Forschung von Seiten der Europäischen Gemeinschaft zu stoppen, ein anderer wiederum sprach sich für eine freiwillige Einstellung der Forschung auf diesem Gebiet aus. Eine andere, völlig andere Gruppe innerhalb der Europäischen Union, die Gruppe der Berater der ethischen Auswirkungen der Biotechnologie, verlangte in einer Resolution vom 28. Mai 1997 ein absolutes Verbot des Klonens von Lebewesen. In der Zwischenzeit hatte die Weltgesundheitsversammlung, die höchste Körperschaft der WHO am 14. Mai in einer Resolution die Ansicht zum Ausdruck gebracht, daß das Klonen von Menschen inakzeptabel sei. (Diese Sicht wurde am 27. Januar 1998 in einer Resolution des Exekutiven Rates des WHO und im Mai 1998 durch die Weltgesundheitsversammlung bekräftigt).

2.2. Am 31. Mai 1997 hat das Komitee für die Erforschung der ethischen Aspekte der menschlichen Reproduktion der internationalen Föderation der Gynäkologie und Geburtshilfe (FIGO) während eines Treffens in Basel anonym beschlossen, daß ' das Klonen zum Zwecke der Erschaffung von menschlichen Wesen durch Nukleartransfer oder embryonale Teilung inakzeptabel sei'. Fernerhin wurde beschlossen, daß ein weiteres, detailliertes Urteil hinsichtlich der sozialen, ethischen, legalen und medizinischen Auswirkungen des Klonens zu einem späteren Zeitpunkt, nach einem weiteren Treffen des Ausschusses, erlassen werden sollte.

2.3. Die Staats- und Regierungsoberhäupter der sieben führenden Industriestaaten sowie Rußland haben im Rahmen eines Treffens in Denver vom 20.-22. Juni 1997 am 22. Juni 1997 ihren Abschlußbericht präsentiert. Ein Paragraph dieses Berichtes (47) legt den Beschluß des 'Denver Gipfels der Acht' über die Notwendigkeit 'angemessener Maßnahmen und enger internationaler Kooperation für ein Verbot der Nutzung eines nuklearen Transfers somatischer Zellen zur Zeugung eines Kindes' dar.

2.4. Andere Ansichten wurden von der vermutlich ersten Nichtregierungs -Organisation, der in London stationierten europäischen Allianz der unterstützenden Gruppen der Genetik zum Ausdruck gebracht. In einem Kommentar zum Klonen vom 7. März 1997 (der auf Wunsch bestimmter Mitglieder des Europäischen Parlaments verfaßt wurde) vertrat diese Körperschaft die Ansicht, daß 'eine ethische Möglichkeit auch darin bestehen könnte, diese Arbeit hinsichtlich ihrer positiven Perspektiven für die Gesundheit und für die Behandlung von Krankheiten zu erlauben'. Es wurde bestätigt, daß eine 'hastige Gesetzgebung auch eine schlechte Gesetzgebung sein könnte'.

2.5. Vom 14.-17. Juni 1997 hat die islamische Organisation der Medizinwissenschaften in Verbindung mit dem Regionalbüro des WHO für den ost-mediterranen Raum das neunte Fiqh (Islamisches Recht)-Medizinische Seminar in Casablanca einberufen. Dieses Seminar hat fünf Vorschläge, unter anderem diesen, erarbeitet:

II. Gewöhnliches Klonen von Menschen, bei dem der Zellkern einer lebenden somatischen Zelle in das Cytoplasma eines vom Kern getrennten Eies transferiert wird, darf nicht erlaubt werden. Sollten in der Zukunft Ausnahmefälle auftreten, dann müssen sie im Einklang mit der Shari´ah stehen.

III. Alle muslimischen Länder werden aufgerufen, einen notwendigen Beschluß zu formulieren, aus dem hervorgeht, daß ausländische Forschungsinstitute, Organisationen und Experten moslemischer Staaten weder direkt noch indirekt für Experimente zum Klonen von Menschen bzw. die Propagierung dieses Verfahrens benutzt werden dürfen.

IV. Die islamische Organisation für Medizinwissenschaften und ähnliche Körperschaften werden aufgerufen, alle wissenschaftliche Entwicklungen auf dem Gebiet des Klonens zu überwachen, ihre Terminologie zu definieren und Seminare und Zusammenkünfte zu organisieren, um die islamischen Regeln und Prinzipien zu diesem Thema klar zu formulieren.

Aus der Empfehlung II geht ganz klar hervor, daß man sich ein Hintertürchen offenläßt, insbesondere in Bezug auf zukünftige Entwicklungen.

2.6. Eine kategorische Zurückweisung des Klonens geht aus dem Artikel 'Reflexions on Cloning' , der am 25. Juni 1997 von der Holy See´s Pro Vita Päpstlichen Akademie publiziert wurde, hervor. Dieses Dokument untersucht, welche Fragen sich bezüglich des Klonens für die ethischen Rechte und die Menschenrechte ergeben und vertreten den Standpunkt, daß 'die Möglichkeit des Klonens von Menschen eine Verletzung der zwei fundamentalen Prinzipien, auf denen alle Menschenrechte basieren, darstellt: das Prinzip der Gleichheit aller Menschen und das Prinzip der Nichtdiskriminierung'.

2.7. Der Europarat, die höchste Einheit innerhalb der Europäischen Union, hat bei einer Zusammenkunft in Amsterdam vom 16.-17. Juni eine Deklaration erlassen, aus der das Verbot des Klonens von Menschen hervorgeht. Unter anderem bezeugt diese Deklaration ganz deutlich die Entscheidung des Europarates, ' eine erhöhte Aufmerksamkeit bezüglich der Gefahren, die sich aus einem ethischen Gesichtspunkt heraus entwickeln, zu zeigen'. Sie betont 'die Entscheidung der Mitgliedsstaaten, alle notwendigen Maßnahmen für ein Verbot des Klonens von Menschen zu ergreifen'. Hierbei berief man sich auf die Diskussion in verschiedenen Körperschaften der UNESCO, des Europarates und der UN Kommission für Menschenrechte (der Autor ist sich persönlich nicht bewußt, ob im Rahmen der zuletzt genannten Körperschaft eine solche Diskussion stattgefunden hat).

3. Juli - Dezember 1997

3.1 Am 23. September 1997 hat der Sicherheitsrat des Europäischen Parlaments ein Verbot des Klonens menschlicher Wesen vorgeschlagen und gleichermaßen angeordnet. Hier wurde unter anderem angeregt, daß die Generalversammlung der Vereinten Nationen ein diesbezügliches , auf dem europäischen Standard basierendes Verbot erlassen sollte. Das Komitee der Minister hat diese Anregung aufgenommen und am 6. November 1997 ein

'Protokoll bezüglich der Menschenrechte und Biomedizin im Hinblick auf ein Verbot des Klonens menschlicher Lebewesen' erlassen. Dieses Protokoll wurde von dem bio-ethischen Komitee, welches auch unter der französischen Bezeichnung CDI bekannt ist, vorbereitet. Durch diese Handlung hat das Komitee der Minister dem Paragraphen 4 der Schlußerklärung und des Aktionsplanes des Zweiten Gipfeltreffens des Europarates (Straßburg, 10 -11 Oktober 1997) entsprochen. Im Rahmen dieses Gipfeltreffens haben Staats- und Regierungsoberhäupter ein 'Verbot jeglichen Gebrauchs der Klontechnik, die auf die Erschaffung genetisch identischer menschlicher Wesen hinziele', erlassen. Am Ende dieses Gipfeltreffens wurde das Komitee der Minister aufgefordert, diese Oviedo-Konvention der Menschenrechte und Biomedizin so bald wie möglich wirksam werden zu lassen.

Im Hinblick auf die Tatsache, daß der Zugang zu dem Inhalt des Protokolls für Staaten, die keine Mitglieder des Europäischen Sicherheitsrates sind, schwierig sein könnte, führen wir im folgenden die einleitenden Paragraphen und den Artikel 1 (den einzigen stichhaltigen Artikel) auf:

Die Mitgliedsstaaten des Europarates, die anderen Staaten und die Europäische Gemeinschaft unterzeichnen das Zusatzprotokoll zur Konvention bezüglich der Menschenrechte und der Würde der Menschen im Hinblick auf die Anwendung der Biologie,

die wissenschaftliche Entwicklung auf dem Gebiet des Klonens von Säugetieren, insbesondere durch embryonale Teilung und Nukleartransfer vor Augen habend;

wohl wissend, daß einige der Techniken den Bereich des Wissens und der medizinischen Anwendung bereichern könnten;

mit dem Bewußtsein, daß das Klonen von Menschen eine technisch durchführbare Möglichkeit werden könnte;

unter Berücksichtigung der Tatsache, daß embryonale Teilung auf natürlichem Wege passieren und zur Geburt genetisch identischer Zwillinge führen kann;

unter der Berücksichtigung der Tatsache, daß sich die Instrumentalisierung von menschlichen Wesen durch absichtlich herbeigeführte Erschaffung genetisch identischer menschlicher Wesen konträr zur menschlichen Würde verhält und aus diesem Grund einen Mißbrauch der Biologie und Medizin darstellt;

und unter Berücksichtigung der schwerwiegenden medizinischen, psychologischen und sozialen Auswirkungen, die eine solche willkürliche bio-medizinische Praxis für die betroffenen Individuen darstellen könnte;

unter Berücksichtigung des Zweckes der Konvention der Menschenrechte und Biomedizin, insbesondere des im Artikel 1 formulierten Zieles, die Würde und die Identität aller Menschen zu schützen,

wurde wie folgt übereinstimmend beschlossen:

Artikel 1

Jegliche Intervention hinsichtlich der Erschaffung von genetisch identischen Menschen, unabhängig davon, ob es sich um lebende oder tote Menschen handelt, ist verboten.

Zum Zwecke dieses Artikels kennzeichnet der Begriff' genetisch identische menschliche Wesen': menschliche Wesen, die das gleiche nukleare genetische Set teilen.

Das Protokoll wurde in Paris am 12. Januar 1998 zur Unterschrift freigegeben. Am 3. August 1998 hatten bereits 23 Staaten unterzeichnet (persönliche Information von einem Mitglied des Europarates).

3.2 Das internationale bio-ethische Komitee der UNESCO war ca. vier Jahre lang damit beschäftigt, einen Text vorzubereiten, der als universelle Deklaration des menschlichen Erbguts und der Menschenrechte bekannt wurde. Dieser Text, der durch die 29. Sitzung der UNESCO-Generalversammlung in Paris am 11. November 1997 angenommen wurde, beinhaltet im Abschnitt C, Artikel 11 (Erforschung des menschlichen Erbguts) Bemerkungen zum Thema Klonen:

Praktiken, die konträr zur menschlichen Würde stehen, wie zum Beispiel das reproduktive Klonen von Menschen, sollten nicht erlaubt werden. Sowohl Staaten als auch kompetente internationale Organisationen werden zur Kooperation aufgerufen, solche Praktiken zu melden und auf nationaler und internationaler Ebene Maßnahmen zu ergreifen, die die Wahrung der in dieser Deklaration enthaltenen Prinzipien gewährleisten.

4. Januar - Juli 1998

4.1 Am 17. Januar 1998 hat die europäische Gesellschaft der menschlichen Reproduktion und Embryologie mit Sitz in Brüssel ein freiwilliges Moratorium des Klonens von Menschen erlassen (der Begriff wurde in diesem Kontext hilfreicherweise als 'Verdoppelung eines gegenwärtig oder in der Vergangenheit existierenden menschlichen Wesens mittels eines nuklearen Transfers differenzierter, somatischer Zellen in einen enuklearen menschlichen Oocyten und die Einpflanzung des durch diesen Prozeß entstandenen Produktes zum Zwecke intra-uteriner Schwangerschaft und anschließender Geburt' definiert). Dieser Text beginnt mit einem Überblick und fährt mit der Diskussion 'grundsätzlicher wissenschaftlicher Fragen',

'menschlicher Gesundheit und bio-technologischer Anwendungen', und 'Techniken des Klonens von Menschens' fort. Die gegenwärtige Resolution, die der Deklaration eines freiwilligen Moratoriums vorausgegangen war, verlautet, daß die Gesellschaft 'das Klonen von Menschen als unethischen und verwerflichen Akt ansehen würde' und daß sich ein solches Moratorium bereits in der Vergangenheit als 'wirksame Vermeidungsstrategie gegen Aktionen, die für den Menschen schädlich oder unsicher sein könnten' erwiesen hat.

4.2 Wie bereits oben erwähnt, hat die Weltgesundheitsversammlung am 16. Mai 1998 eine Resolution bezüglich des Klonens (WHA 51.10, über 'Ethische, wissenschaftliche und soziale Auswirkungen des Klonens auf die menschliche Gesundheit') erlassen. Die Mitgliedsstaaten verpflichten sich dadurch , 'angemessene Schritte - legale und gesetzliche Maßnahmen - zu ergreifen, die das Klonen zum Zwecke der Replikation menschlicher Individuen verbieten'. Gleichermaßen wird der Generaldirektor der WHO dazu aufgerufen, 'gemeinsam mit anderen internationalen Organisationen, nationalen Regierungen, professionellen und wissenschaftlichen Körperschaften, die ethischen, sozialen und legalen Auswirkungen des Klonens auf die menschliche Gesundheit weiterhin zu beobachten und zu klären'.

5. Schlußfolgerungen

5.1 Aus Gründen des Zeitlimits und anderer begrenzender Faktoren konnte dieser Vortrag nicht auf den nationalen Kontext, in dem sich die beschriebenen internationalen Entwicklungen abgespielt haben, eingehen. Um ein Beispiel jüngeren Datums anzuführen: am 29. Januar 1998 wurde in London gemeinsam von der Menschen genetisch beratenden Kommission und der Autorität für menschliche Befruchtung und Embryologie ein beratendes Dokument bezüglich der 'Fragen des Klonens in der Reproduktion, Wissenschaft und Medizin' erlassen (vgl. hierzu auch http://www.dti.gov.uk.hgac). Im US Kongreß steht eine Gesetzgebung bezüglich dieses Themas an, in Frankreich hingegen hat das nationale Komitee für Leben und Gesundheitswissenschaften am 4. April 1998 einen umfangreichen, an den französischen Präsidenten adressierten Report über das reproduktive Klonen verfaßt. Zur gleichen Zeit wurde in Deutschland von Albin Eser ein Bericht über die biologischen Prinzipien sowie die ethische und legale Beurteilung des Klonens veröffentlicht. In der Zwischenzeit wurde von einigen Ländern, eingeschlossen mindestens ein Entwicklungsland (Argentinien), Gesetzgebungen zu diesem Thema verabschiedet. Zahlreiche internationale, nationale und institutionelle Zusammentreffen (zwei bedeutende von der WHO organisierte Treffen eingeschlossen) wurden abgehalten. Auch die Literatur zu diesem Thema unterliegt einer wachsenden Tendenz (siehe zum Beispiel die Sonderausgabe von 'The Science' vom Sept. / Okt. 1997), die sich dem 'Versprechen und der Gefahr des Klonens' widmet, der vor dem Ereignis von Dolly entstandenen Sonderausgabe über 'die Ethik des Klonens menschlicher Embryos' (Kennedy Institut of Ethics Journal, Sept. 1994) und einer Vielzahl anderer Quellen, auf die sich Le Bris und Hirtle im Mai 1997 in ihrem französischen, an die Berater der ethischen Auswirkungen der Biotechnologie gerichteten Report 'Les Aspects Ethiques et Juridiques du Clonage Humain: Perspectives Comparatives' beziehen.

5.2 Die nächsten zwei Jahre werden vermutlich zeigen, ob eine globale Übereinstimmung hinsichtlich der Schlußfolgerung, die im Frühjahr 1997 von der englischen Zeitung für medizinisches Gesetz und Ethik 'Dispatches' veröffentlicht wurde, möglich ist, oder nicht:

Nur die Idiosynkrasie würde argumentieren, daß die Wissenschaft hinsichtlich des intellektuellen Strebens und ihrer positiven Auswirkung auf das Wohl der Menschheit nicht lohnenswert sei. Nicht jegliche Form der Wissenschaft ist jedoch gut für die Menschheit: das Klonen könnte eine solche Instanz darstellen.

5.3 Es sollte auch auf die 'Deklaration zur Verteidigung des Klonens und der Integrität der wissenschaftlichen Forschung', die zu einem Zeitpunkt, der noch von den humanistischen Laureaten der Internationalen Akademie des Humanismus bestimmt werden muß, unterzeichnet wurde, hingewiesen werden. Der Abschlußparagraph dieser Deklaration lautet wie folgt:

Historisch gesehen hat sich die ludditische Option, die sich bemüht, die Zeit und die Grenzen zurückzudrehen oder die Anwendung bereits existierender Technologien zu verbieten, zu keinem Zeitpunkt als realistisch oder produktiv erwiesen. Die potentiellen Vorteile des Klonens können so groß sein, daß es wahrlich eine Tragödie wäre, wenn veraltete theologische Skrupel zu einer ludditischen Zurückweisung des Klonens führen würden. Wir verlangen eine kontinuierliche, verantwortungsbewußte Entwicklung der Technologien des Klonens und ein weitreichendes Zugeständnis, daß traditionelle und obskure Ansichten einer positiven wissenschaftlichen Entwicklung nicht im Wege stehen.

Zu den Personen, die diese Erklärung unterzeichnet haben, zählen einige anerkannte Philosophen, Wissenschaftler und Autoren ebenso wie herausragende Persönlichkeiten, von denen nicht wenige an dieser Versammlung teilgenommen haben: Sir Isaiah Berlin; Sir Hermann Bondi; Professor Bernard Crick; Professor Francis Crick; Professor Richard Dawkins; Professor Johan Galtung; Professor Sergei Kapitza; Taslima Nasrin; Simone Veil; Kurt Vonnegut und Professor Edward O. Wilson.

Danksagungen: Der Autor möchte folgenden Personen seinen Dank zum Ausdruck bringen: Ms Sonia Le Bris (Montreal), Ms Isabelle Arnal (Brüssel), Dr Francoise Shengield (London), Dr. Piotr Mierzewski (Straßburg), Mr. David Griffin (Genf), Monsignor Giuseppe Bertello (Genf), Professor G. Becker (Hong Kong), Mr David Shapiro (London) und Professor Henriette Roscam Abbing (Amsterdam). Ich danke diesen Menschen für ihre freundliche Hilfe und die Bereitstellung von Dokumenten, die ich für die Vorbereitung dieses Vortrages verwendet habe.

Anhang 1

Internationale Körperschaften, die durch das reproduktive Klonen von menschlichen Wesen entstandenen Fragen der ethischen Rechte und Menschenrechte zum Thema hatten (1997-2004) (Stand vom 20 Juli 1998)

 

24. & 28. Feb. 1997

UNESCO (Paris)

Deklaration des Generaldirektors

25. Feb. 1997

Europarat (Straßburg)

Erklärung des Generalsekretärs

7. März 1997

Europäische Allianz der Genetik unterstützenden Gruppen (London)

Instruktionen enthaltender Vortrag

11. März 1997

WHO (Genf)

Deklaration des Generaldirektors

12. März 1997

Europäisches Parlament (Straßburg)

Resolution

14. Mai 1997

Weltgesundheitsversammlung (Genf)

Resolution

28. Mai 1997

Berater der Ethischen Auswirkungen der Biotechnologie (Brüssel)

Meinung (an den Präsidenten der Europäischen Kommission adressiert)

31. Mai 1997

FIGO Komitee der Erforschung der Ethischen Aspekte der Menschlichen Reproduktion (Basel)

Erklärung

16.-17. Juni 1997

Europarat (Amsterdam)

Deklaration

17. Juni 1997

9. Fiqh [Islamic Gesetzgebung] - Medizinisches Seminar, organisiert durch die Islamische Organisation der Medizinwissenschaften, WHO Regional Büro für das östliche Mittelmeer, etc. (Casablanca)

Empfehlungen

22. Juni 1997

Denver Gipfeltreffen der Acht (Denver, CO, USA)

Abschließende Verlautbarung 

(Par. 47)

25. Juni 1997

Pro Vita Päpstliche Akademie (Rom)

Reflexionen über das Klonen

6. Nov. 1997

Europarat (Komitee der Minister) (Straßburg)

Zusatzprotokoll zur Konvention über Menschenrechte und Biomedizin bezüglich eines Verbots des Klonens menschlicher Wesen (zur Unterschrift freigegeben in Paris am 12 Jan. 98)

11. Nov. 1997

UNESCO (Paris)

Universelle Deklaration über das menschliche Erbgut und Menschenrechte (Artikel 11)

14. Nov. 1997

Weltgesundheitsvereinigung (Hamburg)

Resolution

17. Jan. 1998

Europäische Gesellschaft für menschliche Reproduktion und Embryonologie(Grimbergen, Belgien)

Deklaration

27. Jan. 1998

WHO Ausführendes Gremium (Genf)

Resolution

16. Mai 1998

Weltgesundheitsversammlung (Genf)

Resolution

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